General Terms and Conditions
Geltung der Bedingungen
Soweit nicht gesondert vereinbart, erkennt der Abnehmer mit der Erteilung des Auftrages die hier genannten Vertragsbedingungen an.
Von den nachstehenden Bedingungen abweichende oder zus?tzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen wurden und ausdrücklich auf die abgeänderten Bedingungen Bezug nehmen.
Angebote/Verträge
Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen zustande, wenn wir die Bestellung bestätigen und/oder die Lieferung der Ware ausführen.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, ESINOMED unverzüglich mit allen Informationen zu versorgen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber wird insbesondere rechtzeitig einen für die Erteilung verbindlicher Angaben zu organisatorischen Fragen zuständigen Gesprächspartner für ESINOMED benennen.
Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Fixgeschäftes unter ausdrücklichen Hinweis darauf schriftlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Teillieferungen sind zulässig.
In den Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht überwindbarer und nicht zu vertretender Hindernisse (z.B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Lieferstörungen bei Zulieferern) verlängert sich die Lieferzeit in angemessenen Umfang.
Der Käufer kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist von mindestens drei Wochen zu liefern. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Für Entwicklungsaufträge und Sonderanfertigungen (Prototypen) gelten gesonderte Vereinbarungen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Kunden.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Sollte Esinomed GmbH eine längere Gewährleistungszeit geben, so gilt diese. Esinomed GmbH schliesst jede Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Umbauten oder technischen Veränderungen, die vom Käufer oder anderen vorgenommen wurden, aus. Gewährleistungsverpflichtungen sind ausgeschlossen, wenn Fehler oder Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder fehlerhafte Wartung zustande gekommen sind. Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Haftung für Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung bzw. Mengenabweichung zu überprüfen.
Zur Mängelbeseitigung hat der Abnehmer dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Wenn der Lieferer eine ihm gestellte Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder vom Lieferer verweigert wird, so kann der Abnehmer das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen Abnehmer und Lieferer eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Endbenutzer auch Wandlung verlangen.
Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden, unerlaubter Handlung, entgangenem Gewinn oder Schäden an aufgezeichneten Daten, ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung
Die Auftragnehmer führen sämtliche Arbeiten nach bestem Können und Wissen aus. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass die Auftragnehmer nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für möglicherweise entstandene Schäden haften. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Sollte infolge grober Fahrlässigkeit ein Schaden entstehen, haften die Auftragnehmer bis zur vollen Höhe des ihnen nach diesem Vertrag für die betreffende Arbeit zustehenden Honorars.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.
Die Preise sind in EUR ausgedrückt und beinhalten nicht die Verpackung.
Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung können wir Vorauskasse verlangen.
Wir haben unsere Forderungen an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn abgetreten, deren Bedingungen Bestandteil der AGB?s sind:
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand wegen Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages ist Rosenheim, anwendbar das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Gerichtsstand für Factoring.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ESINOMED GmbH.
Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten nur für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses (gegebenenfalls mit verbundenen Unternehmen zur Kreditprüfung) und im Rahmen der Zusendung. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.
Salvatorische Klausel
Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich geschlossen wurden und ausdrücklich auf die abgeänderten Bedingungen Bezug nehmen. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. ESINOMED und der Auftraggeber sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand Mai 2008